EATO stellt in einem Schreiben an SPD-Finanzminister Dr. Jörg Kukies und die Verantwortlichen im BMF seine Position zum Entwurf des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses klar
Dresden, 18. Februar 2025 – Die Gesetzgebung zur Umsatzsteuer mit den vielen Verordnungen
und Anwendungserlassen ist komplex und von nationalen und EU Interessen durchsetzt.
Eine EU Umsatzsteuerrichtlinie, deren Geist es ist, Bildungsleistungen nicht mit Mehrwertsteuer
zu belasten und dadurch billiger und zugänglicher zu machen ist nun im Jahressteuergesetz 2024
umgesetzt worden. Was auf den ersten Blick positiv klingt, entpuppt sich jedoch als
problematisch – insbesondere für gewerbliche Weiterbildungsanbieter im B2B-Bereich.
In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies, die Parlamentarische Staatssekretärin
Sarah Ryglewski sowie hochrangige Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums macht der
Bildungsverband EATO e. V. deutlich, dass die aktuellen Anpassungen von § 4 Nr. 21 UStG massive
Risiken für seine Mitglieder bergen. „Die geplante Steuerbefreiung gefährdet die Existenz vieler
Weiterbildungsanbieter, die essenziell für die Qualifizierung der Fachkräfte von morgen sind“,
erklärt Stephan Otten, Vizepräsident des EATO e. V.
Unfreiwillige Steuerbefreiung als existenzielle Bedrohung
Die geplante Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG sieht vor, dass Fortbildungsangebote künftig von der
Mehrwertsteuer befreit sind. Das klingt zunächst vorteilhaft, führt jedoch bei den betroffenen
Unternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen. Da die Steuerbefreiung nicht optional ist
und Bescheinigungen auch von Dritten beantragt werden können, schwebt permanent das Risiko,
dass eine Landesbehörde die Befreiung bescheinigt – ohne Rücksprache mit den betroffenen Anbietern.
„Das Ergebnis ist fatal: Unternehmen verlieren den Vorsteuerabzug, müssen im schlimmsten Fall
rückwirkend hohe Summen an Vorsteuer korrigieren und sehen sich plötzlich mit existenzbedrohenden
Nachforderungen konfrontiert“, warnt Otten. „In vielen Fällen bedeutet dies das wirtschaftliche Aus
für Fortbildungsanbieter, die seit Jahrzehnten erfolgreich im B2B-Trainingsbereich tätig sind.“
Steigende Fortbildungskosten für die deutsche Wirtschaft
Ein weiteres Problem ist der zu erwartende Anstieg der Fortbildungskosten. Da die nicht mehr abziehbare
Vorsteuer zu höheren Ausgaben in sämtlichen Bereichen führt, bleiben den Weiterbildungsanbietern
keine Alternativen, als diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Die Folge: Fortbildungen
für Unternehmen werden teurer, ohne dass sie von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren können.
Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, gerade in einer Zeit, in der
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz entscheidende Zukunftsthemen sind.
Konstruktiver Lösungsvorschlag: Wahlrecht für die Steuerbefreiung
Um diese Problematik zu entschärfen, plädiert der EATO e. V. in seinem Schreiben für die Einführung
eines Wahlrechts bei der Steuerbefreiung. „Ein Wahlrecht würde sicherstellen, dass Unternehmen selbst
entscheiden können, ob sie die Befreiung in Anspruch nehmen oder weiterhin steuerpflichtig bleiben.
Damit wäre der ursprüngliche Zweck der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie – die Senkung der
Bildungskosten – gewahrt, ohne die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Fortbildungsanbieter zu
gefährden“, so Otten abschließend.
Der EATO e. V. hofft auf eine zeitnahe und konstruktive Lösung des Problems und steht für einen
weiterführenden Dialog mit den Entscheidungsträgern zur Verfügung.