wichtige Regelung für privatwirtschaftlich orientierte Bildungsanbieter im Bildungsverband EATO
Am 18. Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2024
verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung eingebracht und nach
einer Prüfung im Finanzausschuss geändert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der Entwurf angenommen.
Der Bundesrat wird am 22.11.2024 in seiner Sitzung über die Freigabe des
Jahressteuergesetz 2024 entscheiden:
- Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen bleibt wie bisher
bestehen, inklusive des Vorsteuerabzugs. - Die ursprünglich geplante Steuerbefreiung für Fortbildungsleistungen wird nicht
umgesetzt. - Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen gilt nun auch für Privatlehrer.
- Die pauschale Steuerbefreiung für Ausbildungen und Umschulungen ohne
Gewinnerzielungsabsicht entfällt. - Das bewährte Bescheinigungsverfahren der Bundesländer bleibt weiterhin bestehen.
Für uns als Verband EATO und für die privatwirtschaftlich geführten Bildungsunternehmen
ergeben sich aus dem eingereichten Vorschlag des Jahressteuergesetz 2024 wichtige
Präzisierungen und aktualisierte Rahmenbedingungen der bisherigen betrieblichen Praxis.
EATO würde die Zustimmung zu dem vorliegenden Jahressteuergesetz 2024 und damit die
Verabschiedung der obengenannten Punkte sehr begrüßen.